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Finanzlexikon: versicherungsverein-auf-gegenseitigkeit

versicherungsverein-auf-gegenseitigkeit

Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist die Rechtsform einer Versicherungsgesellschaft. In Gegensatz zu einem als Aktiengesellschaft geführten Versicherungsunternehmen hat der VVaG keine Aktionäre. Vielmehr sind die Versicherungsnehmer in der Regel Mitglieder und damit Träger des VVaG.

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